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Version: 1.1
(23. Jan. 2008)

Vereinsflugschule - Segelfliegen

Bedingungen
für die Segelfluglizenz

Fachliche Voraussetzungen:

Theoretische Ausbildung:

Flugausbildung:
mindestens 25 Flugstunden, davon 15 Stunden Alleinflug. Verkürzte Ausbildung innerhalb von 18 Monaten 20 Flugstunden, davon 10 Stunden Alleinflug

Folgende Startarten können durch Einweisung eines Fluglehrers erworben werden:

Ablauf der Segelflugausbildung

Hat man sich nach einem Schnupperflug für die Ausbildung zum Segelflugzeugführer entschieden, beginnt die Ausbildung zum ersten Alleinflug. Dabei lernt man die Startarten Windenstart und F-Schlepp, das sichere Beherschen des Flugzeugs in allen Flugzuständen sowie das Landen. Je nach Auffasungsgabe und Geschick benötigt man dazu ca. 50 Starts und 30 Flugstunden.
Parallel dazu besucht man Theorieuntericht um das nötige Fachwissen für das sichere Führen eines Flugzeugs zu erlangen.
Mit dem Alleinflug, dem schönsten Erlebnis eines jeden Flugschühlers, beginnt dann der zweite Abschnitt der Ausbildung. Das Aufspüren von Thermik und die Grundlagen des Streckenflugs werden trainiert. Außerdem sammelt der Flugschüler weitere Erfahrung im Alleinflug. Hat der Flugschüler die Theorieprüfung abgelegt, kann er dann seine Streckenflugreife mit einem 50 km Flug beweisen. Ist dies geschafft, steht der abschließenden praktischen Prüfung nichts mehr im Weg.
Nach etwa 100 - 120 Starts und 50 - 60 Flugstunden hält man dann zum ersten Mal seinen Flugschein in Händen.
Die Starts teilen sich, um möglichst günstig zu Fliegen, meistens in ca. 70% Windenstarts und 30% F-Schlepps.

Kosten

Da die Fluglehrer ehrenamtlich Arbeiten kommen für die Flüge nur die Kosten entsprechend den Mitgliedsbeiträgen zustande. Zusätzlich entstehen Kosten für: