Bedingungen Klassenberechtigung – Reisemotorsegler Motorseglerführer
Die Berechtigung kann entweder
- nach erfolgter Segelflugausbildung als zusätzliche Klassenberechtigung zur Segelfluglizenz erworben werden
- oder es erfolgt eine Ausbildung im Rahmen des LAPL-A (siehe Motorflug)
Fachliche Voraussetzungen (bei vorhandener Segelfluglizenz):
- Abgeschlossene Segelflugausbildung
Theoretische Ausbildung:
- ergänzende theoretische Ausbildung
Flugausbildung:
- mindestens 6 Flugstunden, davon 4 Flugstunden mit Fluglehrer
- einen Allein-Überlandflug von mindestens 150 km