Bedingungen für die Segelfluglizenz
Fachliche Voraussetzungen:
- Flugtauglichkeit Klasse 2
- Theoretische Ausbildung
- Flugausbildung
- Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Mindestalter 14 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Mindestalter 16 Jahre zum Erwerb der Lizenz
Theoretische Ausbildung:
- Luftrecht
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Flugzeugkunde, Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
Flugausbildung:
mindestens 15 Flugstunden, davon 2 Stunden Alleinflug. 45 Starts und Landungen sowie ein Allein-Überlandflug von mindestens 50 km oder einen Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens
100 km.
Folgende Startarten können durch Einweisung eines Fluglehrers erworben werden:
- Windenstart
- Flugzeugschleppstart
- Eigenstart
Ablauf der Segelflugausbildung
Hat man sich nach einem Schnupperflug für die Ausbildung zum Segelflugzeugführer entschieden, beginnt die Ausbildung zum ersten Alleinflug. Dabei lernt man die Startarten Windenstart und F-Schlepp, das sichere Beherschen des Flugzeugs in allen Flugzuständen sowie das Landen. Je nach Auffasungsgabe und Geschick benötigt man dazu ca. 50 Starts und 30 Flugstunden.
Parallel dazu besucht man Theorieuntericht um das nötige Fachwissen für das sichere Führen eines Flugzeugs zu erlangen.
Mit dem Alleinflug, dem schönsten Erlebnis eines jeden Flugschühlers, beginnt dann der zweite Abschnitt der Ausbildung. Das Aufspüren von Thermik und die Grundlagen des Streckenflugs werden trainiert. Außerdem sammelt der Flugschüler weitere Erfahrung im Alleinflug. Hat der Flugschüler die Theorieprüfung abgelegt, kann er dann seine Streckenflugreife mit einem 50 km Flug beweisen. Ist dies geschafft, steht der abschließenden praktischen Prüfung nichts mehr im Weg.
Nach etwa 100 – 120 Starts und 50 – 60 Flugstunden hält man dann zum ersten Mal seinen Flugschein in Händen.
Die Starts teilen sich, um auch beide Startarten zu lernen, in Windenstarts und F-Schlepps auf.
Kosten
Da die Fluglehrer ehrenamtlich Arbeiten kommen für die Flüge nur die Kosten entsprechend den Mitgliedsbeiträgen zustande. Zusätzlich entstehen Kosten für:
- Fliegerarzt
- Gebühren für Funksprechzeugnis
- Gebühren für Theorieprüfung
- Gebühren für praktische Prüfung